Leistungen der Pflegeversicherung


Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Wir wollen Ihnen hier auf unserer Homepage einige der Leistungen Ihrer Pflegeversicherung kurz erläutern. Bitte berücksichtigen Sie, dass nachfolgend lediglich einige Auszüge des Pflegeversicherungsgesetzes angeführt werden.

Die Pflegekassen sind unter anderem auch zuständig für Leistungen der häuslichen Pflege. Die Pflegeversicherung stellt Leistungen bei vorliegender Pflegebedürftigkeit zur Verfügung. Voraussetzung ist eine Einstufung in einen der unten genannten Pflegegrade. Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes liegt dann vor, wenn wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Tagesablauf ein Hilfebedarf besteht. Ein Pflegegrad kann nur zuerkannt werden, wenn die Dauer des Hilfebedarfes mindestens sechs Monate andauert. Wenn ein Pflegefall eintritt (siehe auch Downloads – Checkliste), sollte eine Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt werden, wir sind Ihnen gerne behilflich. Nach diesem Antrag wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen, auch bekannt als MDK, einen Termin zur Begutachtung mit Ihnen vereinbaren, um Ihren Hilfebedarf festzustellen. Bei entsprechendem Umfang der erforderlichen Hilfestellungen erfolgt dann eine Einstufung in einen entsprechenden Pflegegrad.

Nach erfolgreicher Einstufung besteht für Sie die Möglichkeit, entweder zwischen einer Sachleistung, einer Geldleistung oder einer Kombinationsleistung zu wählen.

Die Sachleistung definiert sich so:

Sämtliche erforderliche Pflegeleistungen werden durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht.

Die Geldleistung:

Die Pflegekasse bezahlt Ihnen monatlich Pflegegeld, die Pflege wird durch eine oder mehrere private Pflegepersonen übernommen, beispielsweise durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde und Bekannte.

Eine Kombinationsleistung:

Einzelne Leistungen werden vom Pflegedienst erbracht, andere von der privaten Pflegeperson. Werden z. B. 70% der Sachleistung in Anspruch genommen, können noch 30% der Geldleistung an den Pflegebedürftigen ausgezahlt werden. Eine genaue Auskunft bezüglich des Ihnen zustehenden Pflegegeld können Sie auf unserer Homepage www.pflege24-fuessen.de mit dem Pflegegeldrechner * erhalten.

Zukünftig sollen die Leistungen der Pflegeversicherung alle 3 Jahre überprüft und erforderlichenfalls an die Preisentwicklung angepasst werden.

Bitte beachten Sie daher, dass gegebenenfalls unsere Angaben von dem aktuellen Pflegegeldsatz abweichen können.

* ein Service von Pflegebedarf 24.de

Es wird zwischen folgenden Pflegegraden unterschieden:

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte

Diese niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit kommt für Menschen in Frage, die die Grundbedingungen für die bis 2016 gültige Pflegestufe 0 nicht erfüllt haben. Mit dem Pflegestärkungsgesetz haben auch sie die Möglichkeit auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 1:

  • Zusätzliche ambulante Betreuung: 125 Euro
  • stationäre Pflege: 125 Euro

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte

Der Pflegegrad 2 entspricht der bis 2016 gültigen Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz.

Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 2:

  • Pflegegeld: 316 Euro
  • Pflegesachleistung: 689 Euro
  • Zusätzliche ambulante Betreuung: 125 Euro
  • stationäre Pflege: 770 Euro

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte

Dem Pflegegrad 3 entsprechen die bis Ende 2016 gültigen Pflegestufen 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz).

Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 3:

  • Pflegegeld: 545 Euro
  • Pflegesachleistung: 1298 Euro
  • Zusätzliche ambulante Betreuung: 125 Euro
  • stationäre Pflege: 1262 Euro

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

70 bis unter 90 Gesamtpunkte

Dem Pflegegrad 4 entsprechen die bis Ende 2016 gültigen Pflegestufen 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 3 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz).

Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 4:

  • Pflegegeld: 728 Euro
  • Pflegesachleistung: 1612 Euro
  • Zusätzliche ambulante Betreuung: 125 Euro
  • stationäre Pflege: 1775 Euro

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

90 bis 100 Gesamtpunkte

Der Pflegegrad 5 entsprechen die bis 2016 gültigen Pflegestufen 3 bzw. dem sogenannten „Härtefall“.

Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 5:

  • Pflegegeld: 901 Euro
  • Pflegesachleistung: 1995 Euro
  • Zusätzliche ambulante Betreuung: 125 Euro
  • stationäre Pflege: 2005 Euro

Verhinderungspflege

Wenn Ihre Pflegeperson vorübergehend ausfällt, z.B. durch Krankheit oder weil sie verreist ist oder anderweitig verhindert ist, haben ambulant versorgte Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege.

Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der oder die Pflegebedürftige muss mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung versorgt worden sein und wenigstens in den Pflegegrad 2 eingestuft sein. Auch wenn ein Pflegedienst bei der Pflege mithilft, gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

Entweder erfolgt die Verhinderungspflege durch eine vertraute Person, z.B. Angehörige, Freunde oder Nachbarn oder einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Auch Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die wir Ihnen gerne vermitteln, können in Anspruch genommen werden.

Der Anspruch besteht für längsten Falls 42 Kalendertage im Jahr. Die Pflegekasse erstattet einen Betrag in Höhe von 1612.- € bzw. 2418.- € pro Jahr, falls Sie in dieser Zeit keine stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Auch wenn die Pflegeperson nur stundenweise verhindert ist, erstattet die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Verhinderungspflege, fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne.

PFLEGE 24 erstellt Ihnen vor Beginn der Versorgung eine Kostenkalkulation, die Ihnen eine genaue Auskunft über die Höhe der Gesamtkosten gibt. Die Kosten, die über die Sachleistungsgrenze hinaus gehen, müssen gegebenenfalls privat übernommen werden. Ist das nicht möglich, kann ein Antrag auf Ergänzungsleistungen nach SGB XII bei der zuständigen Sozialbehörde gestellt werden. Hierüber erteilen wir Ihnen weitere Auskünfte und unterstützen Sie bei der entsprechenden Erstellung des Antrags.

Wenn Sie keine Sachleistungen in Anspruch nehmen und stattdessen Pflegegeld beziehen:

Nehmen Sie ausschließlich Geldleistungen in Anspruch, dann sind in regelmäßigen Abständen sogenannte Pflegeberatungseinsätze durch einen professionellen Pflegedienst vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen die von der Pflegekasse geforderte Bescheinigung aus und stehen Ihnen mit Rat und Tat unterstützend zur Seite.

Auch wenn bei Ihnen eine private Person bei der Grundpflege und Hauswirtschaftlichen Versorgung hilft, können wir von PFLEGE 24 ergänzende Hilfeleistungen anbieten, insbesondere die häusliche Krankenpflege und Medizinische Behandlungspflege, die als Leistung Ihrer Krankenkasse von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden kann. Fragen Sie uns, wir beraten und informieren Sie gerne.

Pflegeberatungseinsätze nach dem Pflegeversicherungsgesetz

Pflegende Angehörige, die Pflegegeldleistungen beanspruchen sollen unterstützt werden. Um die Qualität bei der häuslichen Betreuung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber einen regelmäßigen Pflegeberatungsbesuch durch einen ambulanten Pflegedienst eingeführt.

Die entstehenden Kosten werden von den Pflegekassen übernommen und direkt mit diesen abgerechnet.

Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte beraten Sie und Ihre Angehörigen bei eventuell auftauchenden Pflegeproblemen und informieren Sie über weitere Unterstützungsangebote, geeignete Hilfsmittel und Entlastungsmöglichkeiten. Auch Pflegetechniken und Schulungen können durch unseren Pflegedienst erbracht und vermittelt werden.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Hierbei handelt es sich um eine Kostenbeteiligung der Pflegekasse bei Umbaumaßnahmen, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erheblich vereinfachen. Als ambulanter Pflegedienst hat PFLEGE 24 weitreichende Erfahrungen im Bereich von sinnvollen Umbaumaßnahmen und Wohnraumanpassungen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse und beraten Sie gerne.
siehe auch Downloads Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Tritt ein Pflegefall in der Familie plötzlich und unerwartet auf, können nahestehende Angehörige eine sogenannte Kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Bei Vorliegen einer Kurzzeitigen Arbeitsverhinderung kann bei der Pflegeversicherung in bestimmten Fällen eine Lohnersatzleistung beantragt werden. Näheres finden Sie auch unter Downloads, Berufliche Freistellung.

In allen Angelegenheiten rund um die Leistungen der Pflegeversicherung sind wir ein kompetenter Partner und beraten Sie umfassend und zuverlässig. Gerne beantworten wir Ihre Fragen!

Wichtiger Hinweis:

Hier aufgeführte Angaben zur Pflegeversicherung beinhalten lediglich Auszüge der Pflegeversicherung und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden, da es immer wieder zu Gesetzesänderungen kommen kann.

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